§ 34 d Gewerbeordnung
§§ 59-68 VVG
VersVermV
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.
Die Eintragung im Vermittlerregister kann wie folgt überprüft werden:
Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.Unser Unternehmen/Der Versicherungsmakler hält keine direkte oder indirekte Beteiligung an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Ein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens hält keine direkte oder indirekte Beteiligung an den Stimmrechten oder am Kapital des Versicherungsmaklers/ unseres Unternehmens.
Schlichtungsstellen zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten:
Versicherungsombudsmann e.V.Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung